Zuzahlungen
In der Arztpraxis:
- 10,00 EURO Praxisgebühr beim Arzt und seperat beim Zahnarzt pro Quartal.
- Überweisungen, Vorsorgetermine sowie Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.
Im Krankenhaus:
- beträgt die Zuzahlung pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr 10,00 EURO
Bei Arzneimitteln:
- für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel 10 Prozent Zuzahlung des Preises, jedoch mindestens 5,00 EURO, höchstens jedoch 10,00 EURO pro Packung.
Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege:
- Sie zahlen 10 Prozent der Kosten des Heilmittels (z. B. einer Massage oder Behandlung zzgl. 10,00 EURO je Verordnung.
Bei häuslicher Krankenpflege begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr.
Zuzahlung bei Hilfsmitteln:
- Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten pro Hilfsmittel (z. B. Bandagen, Blutzuckerteststreifen), mindestens 5,00 EURO, maximal 10,00 EURO für jedes Hilfsmittel.
Kinder:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind weiterhin generell von allen Zuzahlungen befreit.